Abwicklung
Die gesetzlichen Bestimmungen beim Erwerb einer Immobilie in Florida haben das Ziel, die Rechte des Käufers zu schützen. Hierzu dient in der Regel ein standardisierter, schriftlicher Kaufvertrag (Contract) (siehe hierzu auch die Übersetzung des Vertrages* und der Zusatzklauseln*). Dieser enthält vorwiegend Informationen über das Kaufobjekt, Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer und den Termin für die Eigentumsübertragung (Closing).
* der Kaufvertrag mit Zusatzklauseln wird in Englisch geschlossen, die Übersetzung ist nicht rechtswirksam und soll lediglich einen Einblick im Umfang gewähren!
Im Contract wird ebenfalls eine Anzahlung (Deposit) vereinbart, die der Käufer als Sicherheit hinterlegt. Das Deposit wird bis zum Closing in einem Sperrkonto des Immobilienmaklers oder der Title Company gehalten.
Vor dem Closing kann der Käufer das Grundstück und die Immobilen auf Beschaffenheit und rechtliche Verhältnisse prüfen. Der Käufer kann zum Beispiel das Grundstück vermessen lassen (Survey) oder das Gebäude auf allgemeine oder spezifische Mängel prüfen lassen (Inspection). Diese Prüfung kann zum Beispiel speziell für das Dach oder einen Termitenbefall ausgelegt werden. Wer die Kosten für diese Prüfungen übernimmt, ist in der Regel Verhandlungssache.
Treten im Rahmen der Abklärungen vor dem Closing neue Mängel auf, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Falls der Käufer substantielle Mängel geltend machen kann, ist ein Rücktritt in der Regel ohne Kosten für den Käufer möglich. Andernfalls kann die Anzahlung vom Verkäufer als Entschädigung eingefordert werden.
Am Tag des Closings erwirbt der Käufer das Eigentum an der Immobilie gegen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und der anfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren.
Die finanziellen Belange werden mit einer Aufschlüsselung aller Kosten (Closing Statement) geregelt, mit welchem die Nettobeträge zu Gunsten des Verkäufers, der öffentlichen Hand und der Drittparteien sowie zu Lasten des Käufers ermittelt werden.
Der Käufer sollte seine Verpflichtungen mittels eines Cashiers Checks begleichen. Persönliche Schecks werden in der Regel nicht akzeptiert.
Am Tag des Closing findet auch die abschliessende Besichtigung (Final Walk Through) der Immobilie statt. Hier wird nochmals sichergestellt, dass das Objekt so übergeben wird, wie ursprünglich vereinbart.
In der Regel wird die Eigentumsübertragung zum Schutz des Käufers durch einen Anwalt oder eine unabhängige Title Insurance Gesellschaft durchgeführt. Eine Title Insurance (Rechtstitelversicherung) ist sehr empfehlenswert, um Lücken im Rechtsschutz zu schliessen. Kosten für diese Police sind verhandelbar, werden jedoch oftmals vom Verkäufer getragen. Diese bietet Schutz gegen Rechtsmängel oder Ansprüche Dritter hinsichtlich der Immobilie.
Der Hypothekargeber verlangt in vielen Fällen ebenfalls den Abschluss einer separaten Title Insurance. Das Eigentum an der Immobilie wird durch einen Deed (Eigentumsübertragungsurkunde) übergeben, welche dann in den Public Records (Grundbuch) eingetragen wird.
